ZitatLies richtig. Du schreibst:
"[...]Wenn es ein angemessenes Mittel ist, um die Gefahr abzuwenden[...]"
Ist es aber nicht, da das Verhör als Mittel zur Verfügung steht.
Woher willst du das wissen, bevor du die Situation erlebt hast? Wenn ein kleines nettes Verhör keine Resulate liefert, dann darf man schonmal Gewalt anwenden - in einem Notstand. Beispielsweise in dem Fall den du verlinkt hast.
Zitat
Dann lass Aussagen zu diesem angesprochenen Fall ganz einfach bleiben, dann blamierst du dich auch nicht, indem du Wissen vortäuschst und Unwissenheit am Ende zugibst.
Ich täusche also Wissen vor, indem ich nach einer Quelle frage?! Na, wenn du meinst. Und nun ist Schluss, lasss uns weiter diskutieren, wenn du etwas älter bist. ;)