5 Jahre. Man muss ja sagen, dass der Verursacher sicherlich gute Führung bekommt und deswegen auch eher entlassen wird.
Hier finde ich das Gesetz bzw dessen Interpretation tatsächlich zu lasch, wer in ein Auto steigt und dann einen Menschen durch fahrlässiges Verhalten schädigt (dazu zählt auch Trunkenheit an Steuer), der darf ruhig etwas länger einsitzen, um sich Gedanken zu machen, was er da falsch gemacht hat.
Darüber kann man also nur im Gefängnis nachdenken?
Die allermeisten Menschen werden in einem solchen Fall von ihrem Gewissen bereits zu Genüge geplagt und wenn jemand kein Gewissen hat, wird's ihm in fünf Jahren auch nicht mehr leidtun als jetzt.
Man sollte schon differenzieren, ob eine Aktion, die im Tod von jemanden endet, böswillig und bewusst gesetzt war, oder ob jemand fahrlässig gehandelt hat.