Nein, der Fall war eher das Gegenteil.
Jemand, non-trans, wurde nicht zugelassen weil sie von Natur aus zu viel Testosteron hatte.
Wer über so etwas nachdenkt, fragen Sie sich? Der internationale Leichtathletikverband, der Grenzen für Hormonwerte festgesetzt hat. Die hat der internationale Sportgerichtshof nun bestätigt. Eine Fehlentscheidung, findet Paul Lambertz.
Testosterongrenzwerte für Leichtathletinnen sind zulässig. Solche, die der internationale Leichtathletikverband IAAF festgelegt hat, hat der internationale Sportgerichtshof (CAS) am Dienstag bestätigt.
Wann eine Frau eine Frau ist, war für die IAAF offenbar nicht so klar. Er hat sich deshalb seit 2011 mit dieser Frage auseinandergesetzt und kam zu dem Ergebnis, dass eine Frau erst dann eine Frau ist, wenn ihr Testosteronwert weniger als fünf Nanomol pro Liter Blut beträgt. Erst wenn der Testosteronwert einer Wettkämpferin darunter liegt, darf diese bei Frauenrennen an den Start gehen. Liegt er darüber, haben die Frauen, so die Regelungen des internationalen Leichtathletikverbandes, diesen Wert durch Medikamente künstlich zu senken.
Angestoßen hatte diesen bemerkenswerten Denkprozess der IAAF, der mit den oben bezeichneten Regelungen endete, die südafrikanische Läuferin Caster Semenya. Diese wurde 2009 in Berlin Weltmeisterin über die 800-Meter-Strecke, doch hatten ihr maskulines Auftreten, ihre breiten Schultern und die tiefe Stimme bereits vor dem Rennen für große Diskussionen gesorgt. Nachdem diese auch später nicht abriss, entschied die IAAF, besagte Testosterongrenzwerte einzuführen, da man davon ausging, dass Frauen, die über solch hohe Werte verfügen, einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Teilnehmerinnen hätten.