Es sind vielleicht grammatikalisch nicht nur männliche Personen gemeint, aber viele fühlen sich dadurch eben auch nicht angesprochen, oder weniger angesprochen.
Zumal es Möglichkeiten eröffnet, dass jemand nicht mitgemeint sein könnte. Der Fall der Emilie Kempin-Spyri mag schon lang her sein, illustriert das aber ganz schön: Sie studierte Jura und wollte als Anwältin arbeiten, was sie jedoch nicht durfte, weil ihr das Aktivbürgerrecht verweigert wurde und ihr Widerspruch, die Bundesverfassung meine im Artikel 4 mit "Schweizer" auch die Frauen mit, abgelehnt wurde.
Und natürlich kann man jetzt argumentieren, dass das halt Gedanken von vor über 100 Jahren sind, dennoch demonstriert uns der Fall recht eindrucksvoll, dass es für Frauen und auch für alle anderen Geschlechtsidentitäten ganz sinnvoll ist, wenn sie sich nicht darauf verlassen müssen, dass sie bestimmt mitgemeint sind, sondern sie eindeutig mitgenannt werden.