Erste Hilfe sollte jedem ein Begriff sein: Sie wird benötigt, wenn jemand zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer akuten Krankheit in Not ist und beschreibt alle Maßnahmen, die bis zum Eintreffen von professioneller Hilfe getroffen werden sollten, damit Leben gerettet und gesundheitliche Schäden gemildert oder verhindert werden können. Die einzelnen Maßnahmen werden in der Rettungskette näher erläutert.
Rettungskette
Die Rettungskette zeigt die einzelnen Schritte zur optimalen Versorgung bei einem medizinischem Notfall. Es wurde sich für eine Kette als Darstellung entschieden, da dies zeigt, dass alle Schritte wichtig sind und ineinander greifen müssen, damit dem Patienten bestmöglich geholfen werden kann. Die ersten drei Glieder der Kette lassen sich zur Ersten Hilfe zählen und sind ein wichtiger Bestandteil der Versorgung des Betroffenen. Denn eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Der Rettungsdienst und die Ärzte im Krankenhaus können noch so kompetent sein, wenn keine Erstversorgung stattfindet oder gar nicht erst ein Notruf abgesetzt wird hilft das dem Patienten relativ wenig.
Die Erste Hilfe besteht also grundsätzlich aus:
- Absichern / Eigenschutz
- Notruf / Sofortmaßnahmen
- Weitere Erste Hilfe
Der erste Punkt ist sehr wichtig und geht immer vor! Bringt ja nichts, wenn sich der Ersthelfer in Gefahr begibt und dann selbst Hilfe braucht. Notfallstellen sollten also immer abgesichert werden (bei Verkehrsunfällen zum Beispiel durch das Aufstellen eines Warndreiecks). Anschließend folgen die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und das Absetzen des Notrufs unter der Nummer 112. Zu den Sofortmaßnahmen zählen zum Beispiel das Retten des Verletzten aus der Gefahrenzone, die Stillung lebensbedrohlicher Blutungen, die Atemwegssicherung oder die Reanimation. Zur Weiteren Ersten Hilfe zählen dann weiterführende Maßnahmen wie zum Beispiel das Ruhigstellen von Frakturen und das Beruhigen der Patienten.
Rechtliches
Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB und Erste Hilfe als Fahrer § 2 Abs. 6 StVG
Zitat von § 323c StGB - Unterlassene HilfeleistungWer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat von §2 Abs. 6 StVG - Erste Hilfe als Fahrer(2) Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber [...] 6. Erste Hilfe leisten kann [...].
Obwohl Unterlassene Hilfeleistung strafbar ist und zumindest jeder Fahrzeugführer theoretisch in Erster Hilfe ausgebildet ist, kommt es leider viel zu häufig vor, dass keine Erste Hilfe geleistet wird. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Manche gaffen traurigerweise lieber und benutzen ihr Smartphone lieber für ein Video statt für den Notruf, andere trauen sich einfach nicht zu helfen. Dabei ist ein Minimum an Erster Hilfe gar nicht schwer und für JEDEN machbar. Denn zumindest einen Notruf absetzen kann jeder, so dass sichergestellt ist, dass der Betroffene zeitnah Hilfe erhält.
Dabei gilt: Irgendetwas zu tun ist immer meistens besser als nichts zu tun! Denn den Notruf absetzen kann jeder! Das Nichtstun ist dementsprechend auch der einzige Fehler für den man rechtlich belangt werden kann (mal abgesehen von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlich fehlerhaftem Handeln). Lediglich Ärzte und Angehörige einer BOS sind zu erweiternden Maßnahmen verpflichtet. Ersthelfer sind während ihrer Hilfeleistung hinsichtlich Gesundheitsschäden und Tod über die gesetzliche Unfallversicherung stets abgesichert. Auch wirtschaftliche Schäden sind abgesichert. Wird also zum Beispiel der neue maßgeschneiderte Anzug während einer Hilfeleistung beschädigt oder verschmutzt kommt entweder der Haftende oder die Unfallkasse dafür auf.
Erste-Hilfe-Kurse
Alles wissenswerte zur Ersten Hilfe und die grundlegenden Maßnahmen zur Versorgung Verletzter kann man in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernen. Für Führerscheinbewerber und in vielen Berufen ist ein solcher Kurs Pflicht. Aber ich empfehle jedem regelmäßig einen Kurs zu besuchen! Es gibt auch spezielle Erste-Hilfe-Kurse, die bestimmte Aspekte näher beleuchten oder für bestimmte Gruppen von Ersthelfern gedacht sind (zum Beispiel Erste Hilfe bei Kindernotfällen oder Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer). Angeboten werden Erste-Hilfe-Kurse vorallem von den verschiedenen Hilfsorganisationen, es gibt aber auch private Anbieter.
Das Wissen aus Erste-Hilfe-Kursen ist wichtig, um in Notfallsituationen trotz Nervosität souverän handeln zu können (Leider wird eine regelmäßige Auffrischung von vielen vernachlässigt). Doch auch die Leitstellendisponenten (also die Menschen, die man am anderen Ende der Leitung hat, wenn man die 112 wählt ;)) stehen einem zur Seite. So setzt sich seit ein paar Jahren die Telefonreanimation immer mehr durch. Hier helfen die Disponenten den Ersthelfern, indem sie am Telefon Anweisungen zur richtigen Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung geben und am Telefon bleiben bis die Rettungskräfte vor Ort sind und den Ersthelfer ablösen.
Hier kann man einen Originalmitschnitt einer solchen Telefonreanimation der Berliner Feuerwehr anhören: http://www.feuerwehrleben.de/o…fonreanimation-in-berlin/
So viel zu meinen Ausführungen zum Thema Erste Hilfe. Gerne könnt ihr noch weitere interessante Aspekte ergänzen und fleißig diskutieren. Ich hab hier noch ein paar Fragen, die den Einstieg in eine Diskussion erleichtern können, würde mich aber auch über eine freie Diskussion, sowie über Erfahrungsberichte von euch freuen.
Sollte man Erste-Hilfe-Kenntnisse verpflichtend regelmäßig auffrischen müssen (zum Beispiel durch den Besuch eines Kurses alle X Jahre)?
Was haltet ihr von der Telefonreanimation?
Musstet ihr schon einmal Erste Hilfe leisten?
Wart ihr schon einmal selbst auf Erste Hilfe angewiesen?