Zitat von BastetOder eine bessere Idee: wir lassen den Menschen ihre Grundfreiheiten und akzeptieren einfach, dass verschiedene Dinge immer passieren könnten? Dafür ist der Polizeischutz ja da.
Du kannst die Welt nicht in sichere Watte packen. Zumindest nicht, wenn jeder auch ein möglichst lebenswertes Leben in dem Staat führen soll.
Ich war etwas in Sorge, dass sich unter den Demonstranten auch "gewaltbereite" Personen einmischen. Die Vergangenheit hat halt gezeigt, dass es dazu einen Bezug gab. Auch wenn ich diese Demo unpassend finde, ja demonstrieren kann (fast) jeder.
Zitat von QueFueMejorKonkret bedeutet das: Für nichtöffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen kann der Gesetzgeber keine Einschränkungen treffen. Allerdings muss die Polizei diese auch nicht besonders schützen, da anzunehmen ist, dass es nicht zu Störungen innerhalb der Versammlung kommt. Oder anders gesagt: Wenn sich die AfD-Leute gegenseitig die Köpfe einhauen, ist das erstmal deren Problem.
Ich denke mit den Polizeiaufwand liegt auch viel an der Teilnehmerzahl an. Auch auf öffentlichen Veranstaltungen sind Versammlungen mit mehreren Teilnehmern eher gesichert als Kleinere.
Zitat von QueFueMejorFür die Demonstration draußen gilt das nicht. Hier hat der Gesetzgeber sehr wohl Möglichkeit zur Einschränkung, allerdings sollten die Hürden dafür recht hoch sein. Sprich: Die bloße Vermutung, dass unter den Demonstranten auch gewaltbereite Personen sein könnten, ist schlicht nicht ausreichend um die Demonstration nicht stattfinden zu lassen.
Und wie ist das wenn in Vorweg schon bekannt ist, dass gewaltbereite Teilnehmer sich an der Demo teilnehmen werden? Weil es gibt ja auch eine Teilnehmerliste, wird da nicht auch nicht speziell jeden Teilnehmer durchgecheckt? Wenn ein Teilnehmer zum Beispiel in Vorweg im Internet Gewaltdrohungen verbreitet, wie genau wird dann vorgegangen?
Zitat von QueFueMejorWichtig ist vor allem, dass die eine Versammlung nicht die Versammlungsfreiheit der anderen stört, selbst wenn diese (illegalerweise) versuchen diese zu stören. Soll heißen: Die Stürmung des Bundestags durch gewaltbereite Demonstranten ist illegal, aber kein Grundrechtsverstoß. Das liegt schlicht daran, dass Grundrechte Schutzrechte gegen den Staat sind. Ebensowenig ist demnach ein Verstoß gegen ein Grundrecht, wenn Menschen der beschriebenen Demonstration gegen die AfD-Veranstaltung im Gasthof sich widerrechtlich Zutritt verschaffen und dort die Veranstaltung stören. Hier würden verschiedene Rechte verletzt, Grundrechte jedoch nicht.
Ich verstehe immer noch nicht, warum das keine Grundrechtverletzung wäre. Im Bundestag selbst gibt es sicherlich auch Gesetze zum Auftreten, Verhalten, Beachtung usw.. schlichtweg gesagt wie man sich zu benehmen hat. Erstürmen Demonstranten dem Bundestag ist es erstmal ein Verbrechen der dortigen Regeln. Dazu kommt ja noch, dass man mit der Erstürmung Grundrechte Anderer verletzt. Dass es illegal wäre ist offensichtlich, aber wo ist es offensichtlich, dass das Erstürmen keine Grundgesetzverletzung wäre?
Das mit den nichtöffentliche Veranstaltungen habe ich soweit verstanden. Danke.