Man muss halt das Gleichgewicht zwischen Autonomie und Einheit finden. Das ist nicht immer einfach, aber im Grunde genommen ist das das bundesstaatliche Prinzip, wie es eh schon in DL und Ö mit den Bundesländern umgesetzt ist. Dort gibts einheitliche Gesetze für alle und Gesetze, die vom Bundesland erlassen wurden.
Bei uns z.B. gibt das Ministerium die Gesetze aus (also der Staat), aber die örtlichen Behörden sind zur Auslegung und Durchführung angehalten (also die Bundesländer). Nur weil von der EU ein Gesetz vorgegeben wird, heißt das nicht, dass es überall gleich ausgelegt und durchgeführt werden muss; je nach Dringlichkeit ist dies entweder den Bundesstaaten oder der Regierung überlassen, wie getreu man den Anweisungen folgen muss.
Wenn also die EU sagt, wir wollen keine krummen Gurken, kann Österreich sagen "und ab diesem Winkel x sind Gurken krumm". Nur ein Beispiel, nicht, dass es immer so wäre.