Angenommen wir nehmen dein Beispiel…Zeitungsaustragen. Man muss irre früh aufstehen. Ich zb muss auch so schon um halb sechs für ide Schule aufstehen,
und davor noch Zeitungen austragen, das wär eigentlich gar net möglich. Ich habe eigentlich eher von sowas wie…am Nachmittag Zetteln in der Fußgängerzone verteilen oder Kellnern usw. Ich hätte auch Lust auf einen Nebenjob, aber…Montags hab ich am Nachmittag Praxis. Dienstag geh ich singen. Mittwoch hab ich wieder Praxis. Donnerstag habb ich Nachmittagstheorie und Freitag hab ich turnen und danach geh ich auch noch in den Kletterkurs. Und es kommen sicher noch ein paar Termine dazu.
Lg, Lea
Ehm, ich weiß nicht, ob du da etwas verwechselst. Zeitungen, die morgens in der Woche ausgetragen werden, dürfen Kinder gar nicht austragen. Diese Zeitungen haben ihre eigenen Angestellten und das wäre rechtlich auch nicht möglich. Überhaupt weiß ich nicht, ob Kinder in der Woche, also Nachmittags austragen dürfen. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Zeitungen, für die die Leute bezahlen (!) von Kindern austragen lassen.
Das einzige, was Kinder dürfen ist, Samstags vormittags (ich glaube bis ca. 11 Uhr) Zeitungen für zB. Supermärkte oder diese kostenlosen Zeitungen Stadtzeitungen (bei uns ist es der "Südanzeiger") auszutragen.