Vielleicht sollte man anfangen, dass jeder psychisch Kranke, der auch kleinste Anzeichen zu Mordlust, Lust zu Belästigungen, Verwaltigungen, generell wenn es darum geht unschuldige Personen in die Opferrolle zu drängen, einzusperren und das lebenslang ohne Freigang. Was nicht heilbar ist, berechtigt keine Besserung der Zustände!
Wer definiert diese "kleinsten Anzeichen"? Wenn man jemanden falsch diagnostifizeren würde, dann würde man ihn auch zu Unrecht der eigenen Freiheit berauben. Gleiches gilt für den Begriff "heilbar": Selbst wenn man berechtigte Gründe für so eine Diagnose hat, heisst das nicht, dass solche Personen nicht heilbar sind.
gefahrpotenzielle Menschen rechtzeitig aus der Öffentlichkeit entfernt werden, um die Gesantbevölkerung zu schützen.
Also wenn ich jemanden nicht mag muss ich nur schauen, dass ich ihm eine mögliches Gefahrenpotenzial anhänken kann und weg ist er. Gab schon bei durchgeführten Verbrechen falsch inhaftierte Unschuldige (oder falsch gehänkte), wenn man inzwischen nicht mal mehr ein Verbrechen begehen muss, wird die Anzahl an falsch verhafteten Menschen noch mehr ansteigen.
Wobei früher insbesondere die Dorfgemeinschaft zusammenhielt wenn es darum geht einen Mörder aus der Strecke zu bringen. Da jubelte das ganze Dorf wenn jemand erhängt wurde. Weil das war wie wenn das Gift aus dem Körper entfernen würde. Heutzutage wird nur geheult und dann heißt es nur, lasst es der Staatsanwalt machen. Direkt und indirekt Betroffenen haben auch ein Recht zur Strafenaufhängung!
Dieser Zusammenhalt ist auch nicht immer echt. Man passt sich der Mehrheit an. Ersetze Dorf mit Land und betrachte diverse Kriege. Dieser Zusammenhalt entsteht dadurch, dass die dominanten Personen die Mitläufer für sich gewinnen. Sogar die Bibel mit der Kreuzigung Jesus zeigt, dass dieser Zusammenhalt nicht immer gerechtfertigte Opfer mitsich bringt.
Gefühle alleine sind halt auch nicht moralisch oder unmoralisch, die sind einfach da. Wir leben nunmal schon in einer Gesellschaft, in der man bloß keine Negativen haben sollte und diese dann auch negativ zu bewerten hat, weil das gesellschaftlich erwünschter Konsens ist.
Erst der Wunsch, dass etwas tatsächlich ausgeführt werden soll, kann dann moralisch oder unmoralisch sein, nicht ein Gefühl wie Zorn oder Hass an sich.
Der Inhalt der durch die Gefühle entstandenen Gedanken jedoch schon. Wenn ich jemanden gerne die Fresse polieren möchte, dann ist der Inhalt meiner Gedanken moralisch verwerflich. Jedoch empfinde ich schlechte Gedanken per se nicht schlimm, wenn man sich bewusst ist, dass das Ausführen eines solchen Gedanken falsch ist und man auch nicht in Versuchung kommt, den Gedanken in die Tat umzusetzen.
Weggesperrt, da lachen die doch drüber !!! Die Meisten sind doch nach drei Jahren eh wieder draußen und machen einfach weiter.
Bei Mord ist man selten unter 10 Jahren wieder draussen ausser man hat eine "Gute" Rechtfertigung wie zum Beispiel dass aus dem Ermordeten eine Gefahr (nicht gerade beim Tötungsmoment aber generell) für sich selbst oder seine Nächsten wie zum Beispiel den Kinder ausgeht.
Das Problem ist eher bei anderen Straftaten wie Vergewaltigung oder Misshandlung, dort empfinde ich Strafen, die unter 5 Jahren ausgestellt werden, mehr als problematisch. Finde für solche vergehen sollte man inetwa das 4fache des aktuellen Strafmasses geben.